AGB´S

Für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) des Landhotel Henkenhof, 34508 Willingen-Usseln

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern vom Landhotel Henkenhof zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderem als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, Vertragspartner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerreservierung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.

Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels. Dem Kunden überlassende Schlüssel sind bei Abreise komplett an das Hotel zurückzugeben, bei Verlust derselben wird eine Kostenpauschale von 40,00 € erhoben. Bei Schäden die durch den Kunden verursacht werden, ist das Hotel berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zustellen
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar! Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
  5. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertragliche Vereinbarung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vereinbarten Hotelumsatzes zu zahlen.

Stornierungsfristen

  • Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen nur schriftlich, mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.

Einzelreservierungen

  • Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kostenloses Rücktrittsrecht. Stornierungen bis 20 Tage vor Anreise 80% des Hotelpreises, bei Nichtanreise (noShow) werden 90% des Hotelpreises berechnet.

Gruppenstornierung

  • Stornierungen bis 57 Tage vor Anreise kostenloses Rücktrittsrecht, Stornierungen bis 56 – 40 Tage vor Anreise 50% des Hotelumsatzes, Stornierungen bis 39 – 20 Tage vor Anreise 60 % des Hotelumsatzes, Stornierungen bis 19 – 8 Tage vor Anreise 80 % des Hotelumsatzes. Stornierungen bis 7 – 0 Tage vor Anreise 90% des Hotelumsatzes.

Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich´vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung! Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Nur bei Absprache ist dies unter Umständen möglich!
  3. Am vereinbarten Abreisetage sind die Hotelzimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei späterer Abreise ist dies nur bei Rücksprache möglich!

Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3600,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5000,00 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB)

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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